Mängelliste der Berufsgenossenschaft
Haben Sie bereits eine Mängelliste von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten? Dann lassen Sie uns keine Zeit verlieren und setzen es als unsere oberste Priorität!
Sicherheitstechnische Begehung
Gefahr erkannt, Gefahr beseitigt! Unsere Experten nehmen Ihren Betrieb gründlich unter die Lupe und bekämpfen potenzielle Risiken gezielt und effizient.
Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung und überprüfen sie regelmäßig. Bei Veränderungen im Betriebsablauf handeln wir sofort und bringen alles auf den neuesten Stand.
Bei uns hat Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit oberste Priorität – wir halten uns strikt an die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bezüglich der Betreuung.
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, hohe Fehlzeiten oder Probleme mit staatlichen Aufsichtsbehörden wie der Berufsgenossenschaft? Dann ist dringender Handlungsbedarf angesagt! Mit der sicherheitstechnischen Betreuung durch unsere Experten bringen Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen auf die nächste Stufe. Unser individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Betreuungssystem gewährleistet die Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften. Darüber hinaus können Sie von positiven Effekten wie einer attraktiveren Positionierung auf dem Arbeitsmarkt, einer höheren Ausfallsicherheit und einer stärkeren Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen profitieren.
Handeln Sie frühzeitig, um langfristig zu profitieren. Nutzen Sie den wirtschaftlichen Vorteil von Arbeits- und Arbeitssicherheit für Arbeitgeber. Unsere Fachkräfte übernehmen die Organisation und Betreuung Ihres Unternehmens gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Profitieren Sie von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen durch systematischen Arbeitsschutz. Vermeiden oder reduzieren Sie arbeitsbedingte Unfälle und Gesundheitsgefahren, die zu Fehlzeiten führen können. Kontaktieren Sie uns jetzt, wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Unsere Unterstützung für den Arbeitsschutz Ihres Unternehmens umfasst unter anderem:
- Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Beratung und Hilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie eines Gefahrstoffverzeichnisses mit Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Sicherstellung, dass Sie alle Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen
- Jährliche Mitarbeiterunterweisung (Jahresunterweisung) inklusive Dokumentation
- Hilfe bei der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung.
Kosteneffizienz steigern, Schutz und Leistung maximieren – Setzen Sie auf umfassenden Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für:
- Schlanke und transparente Organisationsstrukturen
- Kontinuierlichen Geschäftsablauf sicherstellen
- Minimierung der Ausfallzeiten von Beschäftigten
- Einsparung von Kosten für Ersatzpersonal
- Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiter
Arbeitsunfälle und Krankheiten Ihrer Mitarbeiter bedeuten für Sie als Arbeitgeber stets Kosten:
- Zusatzkosten für das Personal, da Arbeitsaufkommen mit weniger Mitarbeitern oder Leiharbeitern erfüllt werden muss, vermehrtes Anfallen von Überstunden
- Kosten für die ausgefallenen Arbeitstage
- Beitragserhöhung an die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen
- Weiterlaufende Kosten durch Störung des Betriebsablaufs oder Produktionsausfälle.
Vermeiden Sie zusätzliche Kosten, indem Sie die Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausbauen. Handeln Sie frühzeitig, um langfristig zu profitieren. Nutzen Sie den wirtschaftlichen Vorteil von Arbeits- und Arbeitssicherheit für Arbeitgeber. Unsere Fachkräfte übernehmen die Organisation und Betreuung Ihres Unternehmens gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Profitieren Sie von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen durch systematischen Arbeitsschutz. Vermeiden oder reduzieren Sie arbeitsbedingte Unfälle und Gesundheitsgefahren, die zu Fehlzeiten führen können. Kontaktieren Sie uns jetzt, wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Kosteneinsparungen durch Arbeitsschutz:
Als Arbeitgeber betrachten Sie zuerst die Kosten für den Arbeitsschutz? Sie sind nicht allein – viele Arbeitgeber teilen diese Sichtweise. Dabei sind die Mitarbeiter die wichtigste Ressource. Wir unterstützen Sie dabei, eine optimale Lösung für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu finden und die Kosten dabei so gering wie möglich zu halten. Das Ergebnis: zufriedene Mitarbeiter mit 100% Arbeitsleistung.
Individuelle Lösungen für Ihre Arbeitssicherheit:
Investieren Sie in die Sicherheit am Arbeitsplatz, um eine gesunde und leistungsfähige Belegschaft zu gewährleisten. Wir beraten Sie umfassend zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, und entwickeln für Ihr Unternehmen eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung. Machen Sie jetzt den ersten Schritt – wir sind Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg zum betrieblichen Arbeitsschutz!
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes ist der Unternehmer verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift konkretisiert die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu treffen hat.
Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2 (siehe Einsatzzeiten für die Grundbetreuung gemäß WZ Schlüssel Anlage 2).
Der Unternehmer kann von diesen Vorgaben abweichen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten weniger als 10 beträgt.
Kontaktieren Sie uns jetzt, wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Unsere Leistungen für Sie
- Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplatzgestaltung und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Sicherheitsunterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter
- Erste Hilfe und Notfallvorsorge
- Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen
- Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien
- Maschinensicherheit und Arbeitssicherheit im Umgang mit Geräten
- Stressprävention und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
- Betriebsärztliche Betreuung und Gesundheitsvorsorge
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen
Arbeitsschutz
Betriebsmittelprüfung Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen alle Arbeitsmittel d.h.:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die im Betrieb genutzt werden, regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Seit Juni 2015 gilt die neue
Betriebssicherheitsverordnung.
Die Prüfungen werden gemäß der gültigen Vorschriften, Regelwerke und DIN-Normen
durchgeführt.
Die dokumentierten Prüfungen umfassen die Sichtprüfungen, Messungen mit technischen und organisatorischen Hilfsmitteln,
sowie eine eingehende Funktionsprüfung.
Sie erhalten eine vollständige Dokumentation und die Sicherheit, dass Ihre Betriebsmittel SICHER benutzt
werden können.