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Sicherheitsunterweisung für Vorgesetzte und Mitarbeiter

Eine praxisgerechte und regelmäßige Sicherheitsunterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt dazu bei, ein sicherheitsbewusstes und gesundheitsgerechtes Verhalten aller Mitarbeiter zu fördern. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter optimal über Arbeitsabläufe, Schutzmaßnahmen, Gefährdungen sowie das richtige Verhalten in Notfällen informiert sind.

Unsere Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit

Wir bieten praxisnahe Schulungen an, um Ihre Mitarbeiter optimal auf die Sicherheitsunterweisungen vorzubereiten. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 1 und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Wann sollten Unterweisungen durchgeführt werden?

✔ Vor Aufnahme der Tätigkeit

✔ Bei Veränderungen im Aufgabenbereich

✔ Nach Unfällen

✔ Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

✔ Beim Umgang mit Gefahrstoffen

✔ Jährlich als Wiederholungsunterweisung

 

Typische Inhalte unserer Unterweisungen:

✔ Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

✔ Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

✔ Umgang mit Gefahrstoffen

✔ Sicherheit an Maschinen

✔ Ergonomie: Heben und Tragen

✔ Ladungssicherung

✔ Flurförderfahrzeuge

✔ Kranbedienung

✔ Anschlagen von Lasten

✔ Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen

✔ Spezifische Schulungen nach Kundenanforderungen

Was ist bei einer Unterweisung zu beachten?

Die Sicherheitsunterweisung muss durch den Arbeitgeber oder eine beauftragte Person durchgeführt werden. Jede Unterweisung wird protokolliert und muss von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Dies dient der Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden.

Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung:

✔ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12

✔ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12

✔ Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14

✔ Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 11

✔ Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 (mindestens halbjährliche Unterweisung für Jugendliche)

 

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die keine gesetzeskonformen Unterweisungen durchführen, riskieren Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft. Zudem kann eine fehlende Dokumentation bei Kontrollen durch die Behörden zu empfindlichen Strafen führen. Die Verantwortung liegt dabei stets bei der Unternehmensführung.

Mit unseren Schulungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Mitarbeiter optimal zu unterweisen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein individuelles Schulungskonzept!